Forensische Datenextraktion
Daten, die potentielle Beweisbedeutung haben, sollen im Strafverfahren als Beweismittel erhoben und ausgewertet werden.
Zur Datenextraktion gehören die Erfassung und Speicherung von Daten sowie die Wiederherstellung gelöschter, beschädigter und verschlüsselter Daten. Ziel ist es gerichtsverwertbare Beweismittel zu schaffen.
Zur Sicherung des Datenträgers wird ein Datenträgerabbild erstellt, indem der komplette Inhalt des Speichermediums 1:1 auf ein anderes Speichermedium übertragen wird. Das Abbild ist gerichtsverwertbar, wenn die Unverändertheit des Duplikats nachgewiesen werden kann. Außerdem muss durch die Verwendung eines Schreibblockers sichergestellt werden, dass nur ein Lesezugriff möglich ist. Die Untersuchung erfolgt am Abbild.